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    Dogtrekking ist eine extreme kynologische Ausdauersportart, bei der lange Entfernungen in einem Zeitlimit überwunden werden.

    Der Hundeführer ist mit dem Hund beim Dogtrekking entweder mit Hilfe des Geschirrs und der am Lendengurt angeschnallten Leine verbunden, oder er führt den Hund nur an der Leine (Der Wechsel beider Varianten ist möglich).
    Keinesfalls ist es möglich, mit dem Hund „frei” zu laufen, und dies nicht einmal kurzfristig.

    Dogtrekking-Veranstaltungen werden gewöhnlich auf 100 und mehr Kilometer organisiert. Als kürzestes Dogtrekking ist ein 80-km-Rennen zu respektieren. Es werden Etappenrennen veranstaltet (Start und Ziel sind unterschiedlich) oder es wird nur ein Zeitlimit berücksichtigt. Beim Etappenrennen beträgt die empfohlene Länge der Etappe min. 40 km.

    Die Teilnehmer sind beim Dogtrekking nur auf sich selbst angewiesen und vor Beginn des Rennens unterschreiben sie eine Erklärung, dass sie am Rennen ausschließlich auf eigene Gefahr teilnehmen und sich der eigenen Verantwortung für sich selbst und ihren Hund bewusst sind.

    Dogtrekking ist eine kynologische Outdoor-Sportart, welche die Teilnehmer zu einer selbstständigen Entwicklung physischer und mentaler Fähigkeiten (z. B. Orientierungssinn) führt. Es entwickelt das Zusammenspiel und ein gegenseitiges Verständnis zwischen Mensch und Hund.

     

    WETTBEWERBSORDNUNG FÜR DOGTREKKING

    Präambel

    Dogtrekking-Veranstaltungen werden entsprechend der Wettbewerbsordnung für Dogtrekking organisiert und diese Veranstaltungen verlaufen immer im Einklang mit der Ordnung für den Tierschutz bei der Zusammenführung - Dogtrekking-Rennen, die vom Zentralausschuss für den Tierschutz genehmigt und ihr das Aktenzeichen 19918/2005-11020 zugeteilt wurde.

    In der Wettbewerbsordnung werden das Organisationssystem von Dogtrekking-Rennen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik sowie die Bewertung dieser Veranstaltungen behandelt.

    Die Wettbewerbsordnung muss von allen Veranstaltungsteilnehmern eingehalten werden, insbesondere von:

    Funktionären, Mitarbeitern des Veranstalters

    Teilnehmern

    Gehilfen

    Charakteristik

    Dogtrekking ist eine extreme kynologische Ausdauersportart, bei der lange Entfernungen in einem Zeitlimit überwunden werden.

    Der Hundeführer ist mit dem Hund beim Dogtrekking entweder mit Hilfe des Geschirrs und der am Lendengurt angeschnallten Leine verbunden, oder er führt den Hund nur an der Leine (Der Wechsel beider Varianten ist möglich). Keinesfalls ist es möglich, mit dem Hund „frei” zu laufen, und dies nicht einmal kurzfristig.

    Dogtrekking-Veranstaltungen werden gewöhnlich auf 100 und mehr Kilometer organisiert. Als kürzestes Dogtrekking ist ein 80-km-Rennen zu respektieren. Es werden Etappenrennen veranstaltet (Start und Ziel sind unterschiedlich) oder es wird nur ein Zeitlimit berücksichtigt. Beim Etappenrennen beträgt die empfohlene Länge der Etappe min. 40 km.

    Die Teilnehmer sind beim Dogtrekking nur auf sich selbst angewiesen und vor Beginn des Rennens unterschreiben sie eine Erklärung, dass sie am Rennen ausschließlich auf eigene Gefahr teilnehmen und sich der eigenen Verantwortung für sich selbst und ihren Hund bewusst sind.

    Dogtrekking ist eine kynologische Outdoor-Sportart, welche die Teilnehmer zu einer selbstständigen Entwicklung physischer und mentaler Fähigkeiten (z. B. Orientierungssinn) führt. Es entwickelt das Zusammenspiel und ein gegenseitiges Verständnis zwischen Mensch und Hund.

     

    1. Verantwortung und Kompetenzen

    Die Wettbewerbsordnung wird vom technischen Ausschuss für Dogtrekking (im Folgenden nur TVDT) so vorgeschlagen, damit diese aktuellen Bedürfnissen entspricht.

    TVDT bearbeitet die Wettbewerbsordnung nach den in der gegebenen Saison entstandenen Problemen für die nächste Saison - sofern diese Anmerkungen berechtigt sind und die Eintragungsordnung beachten.

    TVDT wird von den Vertretern der Veranstalter von Dogtrekking-Rennen gebildet - er kontrolliert insbesondere die Einhaltung der Wettbewerbsordnung.

    Für die Einhaltung der Wettbewerbsordnung ist der Veranstaltungsleiter verantwortlich.

    2. Terminkalender

    Der Terminkalender enthält die Übersicht aller in der gegebenen Saison genehmigten Rennen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik nach der Eintragungsordnung sowie dieser Wettbewerbsordnung stattfinden. Genehmigte Rennen werden in den Tschechischen Pokal aufgenommen.

    Der Terminkalender wird vom beauftragten Administrator nach den von den Veranstaltern übergebenen Anmeldungen erstellt. Die E-Mail-Adresse des Administrators dieser Veranstaltungen lautet servis@dogtrekking.info

    Die Anmeldung in den Terminkalender hat der Veranstalter dem Administrator bis zum 10.12. zu übergeben, damit der vorläufige Terminkalender rechtzeitig erstellt werden kann.

    3. Pflichten des Veranstalters

    Präsentation - bei der Präsentation legt der Teilnehmer den gültigen Impfschein mit der jeweiligen Bestätigung über eine gültige Pflichtimpfung vor – die Ausschreibung für das konkrete Rennen kann eine genaue Spezifikation enthalten. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter die Startnummer oder die Registrierungskarte sowie die Beschreibung der Strecke. Der Veranstalter bestimmt in der Ausschreibung das Startgeld sowie die Zahlungsart.

    Pflichtausrüstung - die Veranstalter des Dogtrekking-Rennens bestimmen in der Ausschreibung immer die Pflichtausrüstung. Der Veranstalter erwähnt in der Ausschreibung ebenfalls das Kontrollverfahren. Die erforderliche Ausrüstung wird nach dem Charakter und den Anforderungen eines konkreten Rennens bestimmt. In der vorgeschriebenen Ausrüstung sind immer das Biwakzeug (Schlafsack und Isoliermatte bzw. Alumatte oder Hamaka), Hundefutter und Nahrung für den Menschen, Plastikflaschen für Trinkwasser, Hundeschüssel, Stirnleuchte und die jeweilige Wanderkarte des betreffenden Gebiets. Der Veranstalter entscheidet selbst, ob die Pflichtausrüstung noch weitere Ausstattung enthalten soll.

    Empfohlene Ausrüstung - der Veranstalter kann entsprechend dem Charakter des Rennens noch weitere Ausrüstung empfehlen (Diese ist nicht pflichtig und unterliegt keiner Kontrolle).

    Strecke - beachtet sämtliche Grundsätze des Umweltschutzes. Bei der Streckenauswahl werden Fahrbahnen möglichst vermieden.

    Streckenbeschreibung und -markierung – erhält der Teilnehmer bei der Präsentation.

    Zeitlimit - die Veranstalter setzen ein Zeitlimit - bis wann das Rennen zu beenden ist. Teilnehmer, die das Rennen nach Ablauf des Zeitlimits beenden, werden nicht in die Endklassifizierung aufgenommen. Genauso wie die Teilnehmer, die das Rennen vorzeitig beenden. In einigen (Etappen-) Rennen sind Etappen-Zielpunkte vorgeschrieben, die zu erreichen sind - ebenfalls im Zeitlimit. Meistens ist nur das gesamte Zeitlimit gesetzt und der Teilnehmer wählt selbst (entsprechend seinen Bedürfnissen sowie den seines Hundes) Biwakplätze und die erforderliche Ruhezeit.

    Details – werden in der Ausschreibung des Veranstalters bestimmt. Bei den Dogtrekking-Rennen ist der „Hunde-Träger” erlaubt, in welchem der Hund einen Teil der Pflichtlast trägt - nie mehr als ein Drittel des Lebendgewichtes des Hundes. Der Teilnehmer kann auch mit mehreren Hunden starten - wobei Hundefutter und Wasser in entsprechenden Mengen sein müssen, jeder Hund muss seine eigene Schüssel haben. Wer mit mehreren Hunden startet, muss auch mit allen das Ziel im gegebenen Zeitlimit erreichen. Anderenfalls wird er nicht in die Klassifizierung aufgenommen.

    Rassen - Dogtrekking ist für alle Rassen sowie Mischlinge offen. Der Hund muss die ganze Strecke laufen.

    Informationen zum Meeting - Beim Meeting bekommen die Teilnehmer Informationen, ob sie die Möglichkeit haben, Wasser und Lebensmittel aus örtlichen Quellen zu ergänzen, ob die Strecke durch ein Naturschutzgebiet usw. führt, wo man nicht biwakieren kann, weiter die Informationen zur Markierung.

    Start - erfolgt nach der Startliste. Derjenige Teilnehmer, der sich verspätet, wird am Ende des Startfeldes eingereiht. Die Zeit wird nach der Startliste gezählt.

    Kontrollpunkte - der Veranstalter kann auf der Strecke eine beliebige Anzahl von Kontrollpunkten anbringen - ständige oder geheime (bzw. beides).

    Abholung der Teilnehmer in Not - Sofern es für den Veranstalter möglich ist, sichert er die Abholung ausgeschiedener Teilnehmer ins Ziel. Es ist möglich, die Abholung bereits in der Ausschreibung als letzte Möglichkeit nur bei Not festzulegen, gegebenenfalls die Form finanzieller Mitbeteiligung an der Abholung anzuführen.

    Staatsverwaltung - der Veranstalter ist verpflichtet, bei den örtlich zuständigen Organen der Staatsverwaltung, der Veterinärverwaltung und weiteren Behörden nach dem Ort der Veranstaltung ordentlich und rechtzeitig die Erlaubnis einzuholen.

    4. Pflichten des Teilnehmers

    Anmeldung - durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmer die für das Rennen ausgeschriebenen Bedingungen an. Der Veranstalter kann die Anmeldung mit Grundangabe ablehnen, insbesondere bei der Überschreitung der Teilnehmerzahl oder Disqualifizierung nach dem letzten Rennen.

    Altersbegrenzung – die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei 15-18-jährigen Teilnehmern muss dem Veranstalter die schriftliche Zustimmung der Eltern vorgelegt werden.

    Alter des Hundes - der Hund muss mindestens ein Jahr alt sein.

    Veterinärvoraussetzungen - die Hundeführer legen bei der Präsentation den gültigen Impfschein mit der Bestätigung über eine gültige Pflichtimpfung laut aktuellen Veterinärbedingungen vor. In der Ausschreibung können die Veterinärbedingungen weiter präzisiert gegebenenfalls ergänzt werden.

    Doping - der Hundehalter ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Hund nicht unter dem Einfluss von Doping ist. Der Veranstalter ist berechtigt, die Dopingkontrolle bei jedem beliebigen, zum Rennen angemeldeten Hund durchzuführen.

    Bewegung auf der Strecke - die Teilnehmer bewegen sich auf der Strecke einzeln oder höchstens im Paar. Biwakieren kann man ebenfalls einzeln oder in Paaren. Es sind nur kleine Gruppen, die sich kurz nach dem Start oder beim Überholen bilden, zu tolerieren. Beim Etappenrennen ist das gemeinsame pflichtige Biwak am bestimmten Ort.

    Verantwortung des Teilnehmers - der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Verhalten sowie das Verhalten seines Hundes - bei Tag und Nacht. Es ist strikt verboten, physische Aufforderung und Schmerz verursachende Mittel anzuwenden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Hund bei Bedarf Erste Hilfe zu gewähren und Hilfe des nächsten Tierarztes aufzusuchen. Sofern dies der gesundheitliche Zustand des Hundes erfordert, muss er aus dem Rennen ausgeschieden werden. In einem solchen Fall wird der Teilnehmer nicht klassifiziert.

    Hundebestrafung - physische Bestrafung von Hunden ist verboten. Eine Ausnahme ist die Verhinderung einer Hunderauferei.

    5. Kategorien

    Die Teilnehmer sind in folgende Kategorien eingestuft: DTM1 - Männer bis 40 Jahre, DTM2 - Männer über 40 Jahre, DTW1 - Frauen bis 35 Jahre, DTW2 - Frauen über 35 Jahre. Entscheidend ist das Geburtsjahr - sofern der Mann (Frau) im gegebenen Kalenderjahr nicht 41 (36) Jahre erreicht, ist er (sie) in DTM1 (DTW1) eingestuft.

    Einzelne Teilnehmer melden sich in die jeweilige Kategorie bereits in der Anmeldung für das konkrete Rennen - es ist nicht möglich, in einer Saison in zwei verschiedenen Kategorien zu starten.

    6. Punktewertung bei der Meisterschaft der Tschechischen Republik

    Die Punktewertung bei der Meisterschaft der Tschechischen Republik im Dogtrekking wird am TVDT-Meeting vor der nächsten Saison bestimmt und zugleich mit dem Terminkalender veröffentlicht.  

    7. Regelbruch, Sanktionen, Proteste

    Regelbruch - die Veranstalter zeigen beim Veranstaltungsleiter jeden Regelbruch an. Teilnehmer, die Verstöße anderer Teilnehmer anzeigen möchten, müssen dem Veranstaltungsleiter die Auskunft (auch wenn nur mündliche) sofort nach der Zielerreichung (oder unterwegs per Mobiltelefon) mitteilen. Nach jeder mündlichen Anzeige des Verstoßes muss innerhalb einer Stunde nach der Zielerreichung eine schriftliche Anzeige erfolgen - sonst kann die mündliche Anzeige nicht berücksichtigt werden.

    Proteste und Anhörung - der Teilnehmer, der durch die Anzeige des Verstoßes gegen die Regeln betroffen oder am Verstoß beteiligt ist, hat ein Recht auf Anhörung bei der Veranstaltungsleitung und kann gegen diese Anzeige einen schriftlichen Protest erheben.

    Veranstaltungsleitung – wird vom Veranstaltungsleiter und von den beauftragten Personen gebildet.

    Disziplinarverfahren - jeder Regelbruch wird von der Veranstaltungsleitung mit der Disqualifizierung geahndet. Die Anzeige muss unverzüglich noch vor der Verkündigung der Ergebnisse erfolgen. Der Teilnehmer wird auch bei der fehlenden Pflichtausrüstung, bei einem schlechten Umgang mit dem Hund, in Folge groben Verhaltens gegenüber Teilnehmern, Veranstaltern oder Zuschauern, in Folge eines offensichtlichen Zustands unter Rauschgifteinfluss während der Veranstaltung, in Folge aggressiven Verhaltens des Hundes gegenüber anderen Hunden und Menschen (Angriff) disqualifiziert.

    Berufung - die Entscheidung der Veranstaltungsleitung ist für das jeweilige Rennen endgültig und unanfechtbar.