Dogtrekking ist eine extreme kynologische Ausdauersportart, bei
der lange Entfernungen in einem Zeitlimit überwunden werden.
Der Hundeführer ist mit dem Hund beim Dogtrekking entweder mit
Hilfe des Geschirrs und der am Lendengurt angeschnallten Leine
verbunden, oder er führt den Hund nur an der Leine (Der Wechsel
beider Varianten ist möglich).
Keinesfalls ist es möglich, mit dem Hund „frei” zu laufen, und
dies nicht einmal kurzfristig.
Dogtrekking-Veranstaltungen werden gewöhnlich auf 100 und mehr
Kilometer organisiert. Als kürzestes Dogtrekking ist ein
80-km-Rennen zu respektieren. Es werden Etappenrennen
veranstaltet (Start und Ziel sind unterschiedlich) oder es wird
nur ein Zeitlimit berücksichtigt. Beim Etappenrennen beträgt die
empfohlene Länge der Etappe min. 40 km.
Die Teilnehmer sind beim Dogtrekking nur auf sich selbst
angewiesen und vor Beginn des Rennens unterschreiben sie eine
Erklärung, dass sie am Rennen ausschließlich auf eigene Gefahr
teilnehmen und sich der eigenen Verantwortung für sich selbst
und ihren Hund bewusst sind.
Dogtrekking ist eine kynologische Outdoor-Sportart, welche die
Teilnehmer zu einer selbstständigen Entwicklung physischer und
mentaler Fähigkeiten (z. B. Orientierungssinn) führt. Es
entwickelt das Zusammenspiel und ein gegenseitiges Verständnis
zwischen Mensch und Hund.
WETTBEWERBSORDNUNG FÜR DOGTREKKING
Präambel
Dogtrekking-Veranstaltungen werden entsprechend der
Wettbewerbsordnung für Dogtrekking organisiert und diese
Veranstaltungen verlaufen immer im Einklang mit der Ordnung für
den Tierschutz bei der Zusammenführung - Dogtrekking-Rennen, die
vom Zentralausschuss für den Tierschutz genehmigt und ihr das
Aktenzeichen 19918/2005-11020 zugeteilt wurde.
In der Wettbewerbsordnung werden das Organisationssystem von
Dogtrekking-Rennen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
sowie die Bewertung dieser Veranstaltungen behandelt.
Die Wettbewerbsordnung muss von allen Veranstaltungsteilnehmern
eingehalten werden, insbesondere von:
Funktionären, Mitarbeitern des Veranstalters
Teilnehmern
Gehilfen
Charakteristik
Dogtrekking ist eine extreme kynologische Ausdauersportart, bei
der lange Entfernungen in einem Zeitlimit überwunden werden.
Der Hundeführer ist mit dem Hund beim Dogtrekking entweder mit
Hilfe des Geschirrs und der am Lendengurt angeschnallten Leine
verbunden, oder er führt den Hund nur an der Leine (Der Wechsel
beider Varianten ist möglich). Keinesfalls ist es möglich, mit
dem Hund „frei” zu laufen, und dies nicht einmal kurzfristig.
Dogtrekking-Veranstaltungen werden gewöhnlich auf 100 und mehr
Kilometer organisiert. Als kürzestes Dogtrekking ist ein
80-km-Rennen zu respektieren. Es werden Etappenrennen
veranstaltet (Start und Ziel sind unterschiedlich) oder es wird
nur ein Zeitlimit berücksichtigt. Beim Etappenrennen beträgt die
empfohlene Länge der Etappe min. 40 km.
Die Teilnehmer sind beim Dogtrekking nur auf sich selbst
angewiesen und vor Beginn des Rennens unterschreiben sie eine
Erklärung, dass sie am Rennen ausschließlich auf eigene Gefahr
teilnehmen und sich der eigenen Verantwortung für sich selbst
und ihren Hund bewusst sind.
Dogtrekking ist eine kynologische Outdoor-Sportart, welche die
Teilnehmer zu einer selbstständigen Entwicklung physischer und
mentaler Fähigkeiten (z. B. Orientierungssinn) führt. Es
entwickelt das Zusammenspiel und ein gegenseitiges Verständnis
zwischen Mensch und Hund.
1. Verantwortung und Kompetenzen
Die Wettbewerbsordnung wird vom technischen Ausschuss für
Dogtrekking (im Folgenden nur TVDT) so vorgeschlagen, damit
diese aktuellen Bedürfnissen entspricht.
TVDT bearbeitet die Wettbewerbsordnung nach den in der gegebenen
Saison entstandenen Problemen für die nächste Saison - sofern
diese Anmerkungen berechtigt sind und die Eintragungsordnung
beachten.
TVDT wird von den Vertretern der Veranstalter von
Dogtrekking-Rennen gebildet - er kontrolliert insbesondere die
Einhaltung der Wettbewerbsordnung.
Für die Einhaltung der Wettbewerbsordnung ist der
Veranstaltungsleiter verantwortlich.
2. Terminkalender
Der Terminkalender enthält die Übersicht aller in der gegebenen
Saison genehmigten Rennen, die auf dem Gebiet der Tschechischen
Republik nach der Eintragungsordnung sowie dieser
Wettbewerbsordnung stattfinden. Genehmigte Rennen werden in den
Tschechischen Pokal aufgenommen.
Der Terminkalender wird vom beauftragten Administrator nach den
von den Veranstaltern übergebenen Anmeldungen erstellt. Die
E-Mail-Adresse des Administrators dieser Veranstaltungen lautet
servis@dogtrekking.info
Die Anmeldung in den Terminkalender hat der Veranstalter dem
Administrator bis zum 10.12. zu übergeben, damit der vorläufige
Terminkalender rechtzeitig erstellt werden kann.
3. Pflichten des Veranstalters
Präsentation
- bei der Präsentation legt der Teilnehmer den gültigen
Impfschein mit der jeweiligen Bestätigung über eine gültige
Pflichtimpfung vor – die Ausschreibung für das konkrete Rennen
kann eine genaue Spezifikation enthalten. Der Teilnehmer erhält
vom Veranstalter die Startnummer oder die Registrierungskarte
sowie die Beschreibung der Strecke. Der Veranstalter bestimmt in
der Ausschreibung das Startgeld sowie die Zahlungsart.
Pflichtausrüstung
- die Veranstalter des Dogtrekking-Rennens bestimmen in der
Ausschreibung immer die Pflichtausrüstung. Der Veranstalter
erwähnt in der Ausschreibung ebenfalls das Kontrollverfahren.
Die erforderliche Ausrüstung wird nach dem Charakter und den
Anforderungen eines konkreten Rennens bestimmt. In der
vorgeschriebenen Ausrüstung sind immer das Biwakzeug (Schlafsack
und Isoliermatte bzw. Alumatte oder Hamaka), Hundefutter und
Nahrung für den Menschen, Plastikflaschen für Trinkwasser,
Hundeschüssel, Stirnleuchte und die jeweilige Wanderkarte des
betreffenden Gebiets. Der Veranstalter entscheidet selbst, ob
die Pflichtausrüstung noch weitere Ausstattung enthalten soll.
Empfohlene Ausrüstung
- der Veranstalter kann entsprechend dem Charakter des Rennens
noch weitere Ausrüstung empfehlen (Diese ist nicht pflichtig und
unterliegt keiner Kontrolle).
Strecke
- beachtet sämtliche Grundsätze des Umweltschutzes. Bei der
Streckenauswahl werden Fahrbahnen möglichst vermieden.
Streckenbeschreibung und -markierung
– erhält der Teilnehmer bei der Präsentation.
Zeitlimit
- die Veranstalter setzen ein Zeitlimit - bis wann das Rennen zu
beenden ist. Teilnehmer, die das Rennen nach Ablauf des
Zeitlimits beenden, werden nicht in die Endklassifizierung
aufgenommen. Genauso wie die Teilnehmer, die das Rennen
vorzeitig beenden. In einigen (Etappen-) Rennen sind
Etappen-Zielpunkte vorgeschrieben, die zu erreichen sind -
ebenfalls im Zeitlimit. Meistens ist nur das gesamte Zeitlimit
gesetzt und der Teilnehmer wählt selbst (entsprechend seinen
Bedürfnissen sowie den seines Hundes) Biwakplätze und die
erforderliche Ruhezeit.
Details
– werden in der Ausschreibung des Veranstalters bestimmt. Bei
den Dogtrekking-Rennen ist der „Hunde-Träger” erlaubt, in
welchem der Hund einen Teil der Pflichtlast trägt - nie mehr als
ein Drittel des Lebendgewichtes des Hundes. Der Teilnehmer kann
auch mit mehreren Hunden starten - wobei Hundefutter und Wasser
in entsprechenden Mengen sein müssen, jeder Hund muss seine
eigene Schüssel haben. Wer mit mehreren Hunden startet, muss
auch mit allen das Ziel im gegebenen Zeitlimit erreichen.
Anderenfalls wird er nicht in die Klassifizierung aufgenommen.
Rassen
- Dogtrekking ist für alle Rassen sowie Mischlinge offen. Der
Hund muss die ganze Strecke laufen.
Informationen zum Meeting
- Beim Meeting bekommen die Teilnehmer Informationen, ob sie die
Möglichkeit haben, Wasser und Lebensmittel aus örtlichen Quellen
zu ergänzen, ob die Strecke durch ein Naturschutzgebiet usw.
führt, wo man nicht biwakieren kann, weiter die Informationen
zur Markierung.
Start
- erfolgt nach der Startliste. Derjenige Teilnehmer, der sich
verspätet, wird am Ende des Startfeldes eingereiht. Die Zeit
wird nach der Startliste gezählt.
Kontrollpunkte
- der Veranstalter kann auf der Strecke eine beliebige Anzahl
von Kontrollpunkten anbringen - ständige oder geheime (bzw.
beides).
Abholung der Teilnehmer in Not
- Sofern es für den Veranstalter möglich ist, sichert er die
Abholung ausgeschiedener Teilnehmer ins Ziel. Es ist möglich,
die Abholung bereits in der Ausschreibung als letzte Möglichkeit
nur bei Not festzulegen, gegebenenfalls die Form finanzieller
Mitbeteiligung an der Abholung anzuführen.
Staatsverwaltung
- der Veranstalter ist verpflichtet, bei den örtlich zuständigen
Organen der Staatsverwaltung, der Veterinärverwaltung und
weiteren Behörden nach dem Ort der Veranstaltung ordentlich und
rechtzeitig die Erlaubnis einzuholen.
4. Pflichten des Teilnehmers
Anmeldung
- durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmer die für das Rennen
ausgeschriebenen Bedingungen an. Der Veranstalter kann die
Anmeldung mit Grundangabe ablehnen, insbesondere bei der
Überschreitung der Teilnehmerzahl oder Disqualifizierung nach
dem letzten Rennen.
Altersbegrenzung
– die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei
15-18-jährigen Teilnehmern muss dem Veranstalter die
schriftliche Zustimmung der Eltern vorgelegt werden.
Alter des Hundes
- der Hund muss mindestens ein Jahr alt sein.
Veterinärvoraussetzungen
- die Hundeführer legen bei der Präsentation den gültigen
Impfschein mit der Bestätigung über eine gültige Pflichtimpfung
laut aktuellen Veterinärbedingungen vor. In der Ausschreibung
können die Veterinärbedingungen weiter präzisiert gegebenenfalls
ergänzt werden.
Doping
- der Hundehalter ist verpflichtet sicherzustellen, dass der
Hund nicht unter dem Einfluss von Doping ist. Der Veranstalter
ist berechtigt, die Dopingkontrolle bei jedem beliebigen, zum
Rennen angemeldeten Hund durchzuführen.
Bewegung auf der Strecke
- die Teilnehmer bewegen sich auf der Strecke einzeln oder
höchstens im Paar. Biwakieren kann man ebenfalls einzeln oder in
Paaren. Es sind nur kleine Gruppen, die sich kurz nach dem Start
oder beim Überholen bilden, zu tolerieren. Beim Etappenrennen
ist das gemeinsame pflichtige Biwak am bestimmten Ort.
Verantwortung des Teilnehmers
- der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein
Verhalten sowie das Verhalten seines Hundes - bei Tag und Nacht.
Es ist strikt verboten, physische Aufforderung und Schmerz
verursachende Mittel anzuwenden. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, dem Hund bei Bedarf Erste Hilfe zu gewähren und
Hilfe des nächsten Tierarztes aufzusuchen. Sofern dies der
gesundheitliche Zustand des Hundes erfordert, muss er aus dem
Rennen ausgeschieden werden. In einem solchen Fall wird der
Teilnehmer nicht klassifiziert.
Hundebestrafung
- physische Bestrafung von Hunden ist verboten. Eine Ausnahme
ist die Verhinderung einer Hunderauferei.
5. Kategorien
Die Teilnehmer sind in folgende Kategorien eingestuft: DTM1 -
Männer bis 40 Jahre, DTM2 - Männer über 40 Jahre, DTW1 - Frauen
bis 35 Jahre, DTW2 - Frauen über 35 Jahre. Entscheidend ist das
Geburtsjahr - sofern der Mann (Frau) im gegebenen Kalenderjahr
nicht 41 (36) Jahre erreicht, ist er (sie) in DTM1 (DTW1)
eingestuft.
Einzelne Teilnehmer melden sich in die jeweilige Kategorie
bereits in der Anmeldung für das konkrete Rennen - es ist nicht
möglich, in einer Saison in zwei verschiedenen Kategorien zu
starten.
6. Punktewertung bei der Meisterschaft der Tschechischen
Republik
Die Punktewertung bei der Meisterschaft der Tschechischen
Republik im Dogtrekking wird am TVDT-Meeting vor der nächsten
Saison bestimmt und zugleich mit dem Terminkalender
veröffentlicht.
7. Regelbruch, Sanktionen, Proteste
Regelbruch
- die Veranstalter zeigen beim Veranstaltungsleiter jeden
Regelbruch an. Teilnehmer, die Verstöße anderer Teilnehmer
anzeigen möchten, müssen dem Veranstaltungsleiter die Auskunft
(auch wenn nur mündliche) sofort nach der Zielerreichung (oder
unterwegs per Mobiltelefon) mitteilen. Nach jeder mündlichen
Anzeige des Verstoßes muss innerhalb einer Stunde nach der
Zielerreichung eine schriftliche Anzeige erfolgen - sonst kann
die mündliche Anzeige nicht berücksichtigt werden.
Proteste und Anhörung
- der Teilnehmer, der durch die Anzeige des Verstoßes gegen die
Regeln betroffen oder am Verstoß beteiligt ist, hat ein Recht
auf Anhörung bei der Veranstaltungsleitung und kann gegen diese
Anzeige einen schriftlichen Protest erheben.
Veranstaltungsleitung
– wird vom Veranstaltungsleiter und von den beauftragten
Personen gebildet.
Disziplinarverfahren
- jeder Regelbruch wird von der Veranstaltungsleitung mit der
Disqualifizierung geahndet. Die Anzeige muss unverzüglich noch
vor der Verkündigung der Ergebnisse erfolgen. Der Teilnehmer
wird auch bei der fehlenden Pflichtausrüstung, bei einem
schlechten Umgang mit dem Hund, in Folge groben Verhaltens
gegenüber Teilnehmern, Veranstaltern oder Zuschauern, in Folge
eines offensichtlichen Zustands unter Rauschgifteinfluss während
der Veranstaltung, in Folge aggressiven Verhaltens des Hundes
gegenüber anderen Hunden und Menschen (Angriff) disqualifiziert.
Berufung
- die Entscheidung der Veranstaltungsleitung ist für das
jeweilige Rennen endgültig und unanfechtbar.